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twinNUX Agentur für Werbung
Inh. Dagmar Gunkel
Alt-Wittenau 88 C
13437 Berlin
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Mobil: +49 175 - 24 35 503
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USt-ID DE267740847

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Dagmar Gunkel (Anschrift wie oben)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                     als Download hier

§ I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und uns erteilten Aufträge. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen bestimmt und festgelegt. Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
§ II. Angebote und Aufträge
  1. Preisangebote werden nur bei klarer Information der Aufgabe abgegeben. Die Preisangebote erlangen erst mit unserer Bestätigung des Auftrags Verbindlichkeit. Aufträge werden nur zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt:
    1. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei der Auftragsannahme zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.Kosten, die durch nachträgliche Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
    2. § III. Entwürfe
      Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Dagmar Gunkel (Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Korrekturvorlagen, usw.) mit dem Ziel eines späteren Vertragsabschlusses erfolgt unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen nur gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Entwurfshonorar). Sollte ausdrücklich kein Entgelt vereinbart worden sein, erfolgt die Berechnung des Entwurfshonorars nach Aufwand, wobei ortsübliche Sätze zugrunde zu legen sind. Das entrichtete Entwurfshonorar wird im Falle einer späteren Auftragserteilung auf die Gesamtvergütung angerechnet.
§ IV. Nutzungs- und Urheberrechte
  1. Für alle von Dagmar Gunkel erstellten Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, PDF-Dateien, Druckdaten, Datenträger, Arbeitsblätter, usw.) gilt als persönlich geistige Schöpfungen das Urheberrechtsgesetz. Ausschließlicher Rechtsinhaber bleibt Dagmar Gunkel. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
  2. Mit der Ablieferung der Arbeiten und mit der Entrichtung des Entgelts für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte (§31 Urheberrechtsgesetz) im vereinbarten Rahmen erworben. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei Dagmar Gunkel, die das Werk anderweitig verwerten darf.
  3. Bei Dagmar Gunkel verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte nur mit ihrer Einwilligung erfolgen. Eine nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.
  4. Ohne Einwilligung von Dagmar Gunkel dürfen die von ihr gelieferten Arbeiten weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändert werden. An Entwürfen, Fotografien oder digitalen Druckvorlagen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung an Dagmar Gunkel auf den Vertragspartner über.
  5. Die Bezahlung eines Präsentations- oder Entwurfshonorars führt nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte.
  6. Dagmar Gunkel ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.
  7. Dagmar Gunkel hat das Recht, eigene Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält.
§ V. Korrekturvorlagen, Gewährleistung
  1. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Inhalt, Umfang und Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu prüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Farben und Beschaffenheit von Endprodukten Unterschiede zum Muster, bzw. zu den Korrekturvorlagen aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Sie stellen keinen Mangel dar. Zulieferungen jeglicher Art durch den Auftraggeber unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
§ VI. Mitwirkungspflicht
  1. Der Auftraggeber unterstützt Dagmar Gunkel bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
  2. Der Auftraggeber wird Dagmar Gunkel hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheberrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Lizenzen zur Verwendung hierfür einzuholen.
  4. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Dagmar Gunkel zu verantworten sind.
§ VII. Grundsätze der Vertragsabwicklung
  1. Die Gestaltungsfreiheit darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§631 ff. BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.
  2. Der Auftraggeber (oder ein von ihm eingeschalteter Dritter) darf Dagmar Gunkel nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Datenträger, auch übertragene Daten etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Auf Verlangen von Dagmar Gunkel hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt Dagmar Gunkel von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
  3. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  4. Dagmar Gunkel haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
  5. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung.
§ VIII. Berechnung der Vergütung
  1. Die Leistungsvergütung ergibt sich aus der aktuellen Preisliste oder den gesondert abgeschlossenen Verträgen. Die Gesamtvergütung für die Leistung errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:
    1. der Vergütung für die Anfertigung von Print- oder Web-Entwürfen sowie der Vergütung für die Anfertigung von Fotografien, der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten, der Vergütung für die Herstellung von digitalen Druckvorlagen zuzüglich Nebenkosten.
  2. Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen Art und Umfang der erbrachten Leistung und die Nutzung dieser Leistung durch den Auftraggeber maßgeblich.
  3. Die Leistung von Dagmar Gunkel besteht in der Schaffung eines Werkes, das in der Regel vervielfältigt und verbreitet, also urheberrechtlich genutzt werden soll. Die Nutzungsrechte können unbeschränkt oder beschränkt übertragen werden. Je nach Umfang der Nutzungsrechtseinräumung wird die Vergütung berechnet.
  4. Leistungsart und Nutzungsumfang der von Dagmar Gunkel erbrachten Werke sind in den jeweiligen Angeboten festgelegt. Sind im Angebot Arbeitszeiten angegeben, so sind dieses nur Richtwerte. Die realen Arbeitszeiten können erst nach Beendigung der Leistung genannt werden.
  5. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Dagmar Gunkel mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden erfolgt unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Dieses wird im Falle der Auftragserteilung auf die Vergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an der Präsentation verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei Dagmar Gunkel.
§ IX. Umfang der Vergütung und Sondervergütung
Die Leistungsvergütung an Dagmar Gunkel ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzüge zahlbar. Werden nur Print- oder Web-Entwürfe, Fotografien, Druckvorlagen geliefert, ohne dass es zur Einräumung von Nutzungsrechten kommt, so entfällt das Entgelt für die Nutzungsrechtseinräumung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
  1. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung; falls nicht zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Bei erhöhtem Serviceaufwand, der sich beispielsweise durch aufwändige Abstimmungsprozesse, kundenspezifische Sicherheitsbestimmungen oder Störungen jeglicher Art seitens des Auftraggebers ergibt, ist Dagmar Gunkel berechtigt, den dadurch verursachten Mehraufwand, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  3. Die Druckvorlagen sind nicht in der Vergütung für die Entwurfsarbeiten enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung errechnet sich durch Ermittlung der tatsächlich aufgewendeten Zeit. Eine Druckvorlage liegt dann vor, wenn die reproduktions- oder druckfähige Endfassung eines Entwurfes vom Entwerfer selbst gefertigt wird.
  4. Sonderleistungen (z.B. Recherchen und Analysen, Entwicklung von produktbezogenen Designkonzeptionen; Design- und Produktberatungen; Kolorierungen und Farbstellungen; Umarbeitungen oder Änderungen von Druckvorlagen, Manuskriptstudium, Auftrags- und Drucküberwachungen sowie Fahrt- und Besprechungszeiten etc.) sind nicht in der Gesamtvergütung für den Entwurf enthalten. Sie werden gesondert berechnet nach der tatsächlich angefallenen Zeit mal dem vereinbarten Stundensatz.
  5. Kosten für Fremdleistungen, wie z.B. Druckkosten, Fotografen oder Fotos aus Bilddatenbanken oder sind in den Vergütungen nicht enthalten. Diese Zusatzkosten werden separat berechnet.
  6. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten entstehen, werden von Dagmar Gunkel in Rechnung gesteIlt.
§ X. Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Für die Fälligkeit der Zahlung ist der Tag der Rechnungsstellung maßgebend.
  2. Bei Gestaltungsarbeiten für Printprodukte wird nach Auftragsvergabe 40% des vereinbarten Honorars, nach Vorlage des ersten Layouts 30% und nach Druckfreigabe die restlichen 30% des vereinbarten Honorars fällig.
  3. Bei Gestaltungsarbeiten für eine Internet-Präsenz wird nach Auftragsvergabe 40% des vereinbarten Honorars, nach Webdesign-Gestaltung und Site-Strukturaufbau 30% und nach Freigabe zur Veröffentlichung die restlichen 30% des vereinbarten Honorars fällig.
  4. Dagmar Gunkel ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
  5. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
  6. Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.
  7. Gerät ein Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, behält sich Dagmar Gunkel ein Leistungsverweigerungsrecht vor.
  8. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tage nach Rechnungserhalt und Lieferung der Dienstleistung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
  9. Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ist der Auftragnehmer nach Fristsetzung berechtigt, vom Verzugsdatum an die jeweils gültigen Banksollzinsen und Nebenkosten dem Auftraggeber zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Alle nicht bezahlten Webdesign-und Internetdienste werden ohne weitere Mitteilung gesperrt und erst nach vollständiger Zahlung wieder zur Verfügung gestellt.
§ XI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfe hinaus archiviert. Sollten die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ XII. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Dagmar Gunkel ergeben, ist der Wohnsitz von Dagmar Gunkel.
Schlussbestimmung
Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.